Verlust der Kaskodeckung wegen Verlassens der Unfallstelle?
Verlässt der Fahrer des an einem Unfall beteiligten Fahrzeuges den Unfallort, ohne die Polizei und/oder seine Kaskoversicherung über den Unfall zu informieren, kann hierdurch die in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) festgelegte Wartepflicht verletzt werden. Dies kann zur Folge haben, dass der Kaskoversicherer den Schaden nicht regulieren muss. Das geht aus einem Beschluss des OLG Koblenz vom 11.12.2020 - 12 U 235/20 hervor.
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