Urteil: Schlüsseleinwurf in Werkstatt-Briefkasten nicht grob fahrlässig
Ein Autofahrer, der seinen Autoschlüssel im Briefkasten eines Kfz-Betriebes zurücklässt und dessen Fahrzeug danach gestohlen wird, muss von seinem Kaskoversicherer voll entschädigt werden – vorausgesetzt, der Betreffende konnte davon ausgehen, dass der Briefkasten ausreichend gesichert ist. Das geht aus einem aktuellen Urteil hervor.
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