Nutzungsausfall bei verzögerter Reparatur wegen Lieferschwierigkeiten bei PKW-Ersatzteilen
Beansprucht ein Unfallgeschädigter Nutzungsausfallentschädigung und kommt es wegen Lieferschwierigkeiten bei Ersatzteilen zu einer Verzögerung der Reparatur seines beschädigten Pkw, so geht dies zuzasten des Unfallverursachers. Das hat das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 09.03.2021 - 1 U 77/20 - entschieden.
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