Keine Mitschuld bei "oben ohne"
Eine bei einem Unfall verletzte Radlerin hat Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen einer Kopfverletzung - obwohl sie keinen Helm trug. Denn wer diesen nicht trägt, verstößt nicht gegen geltendes Recht, sondern nimmt freiwillig ein größeres Risiko auf sich.
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