Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit einem Kind
Verstößt ein 11-jähriger Radfahrer beim Verlassen des Gehwegs gegen § 10 StVO, der Unfallgegner indessen gegen § 3 Abs. 2a StVO, wonach er im Verhältnis zu dem Radfahrer als besonders geschützte Person äußerste Sorgfalt an den Tag zu legen hatte, ist eine Haftungsteilung geboten. Das hat das OLG München mit Urteil vom 03.03.2021 - 10 U 4490/20 entschieden.
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