Gebäudeschäden durch Absackung - ein Fall für die Elementarschadenversicherung
Wird ein Gebäude nach und nach wegen einer unter ihm befindlichen, bei der Errichtung des Gebäudes nicht entdeckten Sinkhöhle beschädigt, handelt es sich laut einem Urteil des Landgerichts Detmold vom 31.03.2021 - 02 O 318/18 um einen im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung versicherten Elementarschaden.
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