Elementarschadendeckung: Wann liegt ein versicherter Schaden durch "Erdrutsch" (nicht) vor?
Nicht sichtbare Rutschungen des Untergrundes von wenigen Zentimetern pro Jahr begründen keinen Erdrutsch im Sinne einer Elementarschadendeckung im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung. Das hat das Landgericht Bamberg mit Urteil vom 18.03.2021- 41 O 301/20 Ver entschieden.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24