Deutsche Bank: Handelsvertreter als scheinselbstständig eingestuft
Das Sozialgericht Frankfurt hat einen Handelsvertreter, der als Finanzberater für die Deutsche Bank arbeitet, als scheinselbstständig eingestuft: und damit sozialversicherungspflichtig. Das erlaubt die Frage nach dem Modell vieler Finanzvertriebe, die mit Handelsvertretern kooperieren. Doch aus Sicht des Geldhauses handelt es sich um eine Einzelfall-Entscheidung. weiterlesen
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