Darlegungs- und Beweislast für Vollkaskoschaden bei einem Reifenplatzer
Platzt ein Reifen während der Fahrt durch einen eingedrungenen Fremdkörper, handelt es sich grundsätzlich um einen Unfall im Sinne der üblichen Bedingungen in der Kfz-Vollkaskoversicherung. Kein Unfall liegt hingegen vor, wenn ein schon vorher bestehender Reifenschaden, eine fehlerhafte Montage oder fehlerhafter Luftdruck alleinige Ursache für das Platzen des Reifens während der Fahrt ist. Macht der Versicherungsnehmer nach dem Platzen eines Reifens Leistungen aus der Vollkaskoversicherung geltend, muss er die Voraussetzungen eines Unfalles beweisen. Dazu gehört der Nachweis, dass ein eingedrungener Fremdkörper für das Platzen des Reifens ursächlich war. Das hat das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 17.12.2020 - 9 U 124/18 entschieden.
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