Berufsunfähigkeit: Verletzte Offenbarungspflichten
Das Oberlandesgericht Dresden hatte sich mit der Frage zu befassen, wann Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht mehr als offenkundig belanglos anzusehen sind und demnach in einem Versicherungsantrag auch dann anzugeben sind, wenn der Antragsteller sie selbst für geringfügig hält. Gastbeitrag von Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke The post Berufsunfähigkeit: Verletzte Offenbarungspflichten appeared first on Finanznachrichten auf Cash.Online.
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