Vermittlerrecht: Keine Haftung trotz Beratungsfehler?
Wenn Versicherungsvermittler ihre Beratungspflichten verletzen, müssen sie damit rechnen, hierfür in die Haftung genommen zu werden. Zwei aktuelle Entscheidungen aus Saarbrücken zeigen jedoch, dass auch individuelle Fehler des Beraters nicht zwingend negative Konsequenzen für ihn haben müssen.
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