Übertragung personenbezogener Daten per Fax unzulässig
Eine Übertragung von personenbezogenen Daten per Fax ist nicht datenschutzkonform und somit grundsätzlich unzulässig. Darauf weisen mehrere Landesbeauftragte für Datenschutz hin. Die Einschätzung des Faxes hat sich mit den technischen Rahmenbedingungen grundsätzlich geändert.
Weiterlesen auf: AssCompact