Tücken der gesetzlichen Unfallversicherung - Arbeitsunfall trotz kurzfristiger Unterbrechung des versicherten Weges
Kehrt ein Arbeitnehmer unmittelbar nach Verlassen seines Pkw zurück, um zu prüfen, ob das Fahrzeug verschlossen war und stürzt er dabei, so liegt ein Arbeitsunfall im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII vor. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht auch bei einer geringfügigen Unterbrechung des Arbeitsweges. Das geht aus einem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 10.02.2021 - L 3 U 54/20 hervor.
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