Kunde bekommt Vorfälligkeitsentschädigung zurück
Das Landgericht Rostock hat geurteilt, dass die Ostsee-Sparkasse einem Kunden die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen muss. Das Urteil ist brisant, denn die bemängelten Verträge werden von nahezu allen Sparkassen in Deutschland verwendet.
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