Kein Nutzungsausfall wegen zu später Vollkasko-Regulierung

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Kein Nutzungsausfall wegen zu später Vollkasko-Regulierung

Kein Nutzungsausfall wegen zu später Vollkasko-Regulierung © Pixabay

Erstattet der Vollkaskoversicherer einen vom Versicherungsnehmer geltend gemachten Wiederbeschaffungsaufwand für das verunfallte Fahrzeug erst drei Monate nach Schadenanzeige und Vorlage des Schadengutachtens, steht dem Versicherungsnehmer laut einem Beschluss des OLG Koblenz vom 07.10.2020 - 12 U 1161/20 kein Anspruch auf Schadenersatz in Form einer Nutzungsausfallentschädigung zu.

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