Kein gesetzlicher Unfallschutz für privat Versicherten

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Kein gesetzlicher Unfallschutz für privat Versicherten

Für GKV-Mitglieder gilt die Regelung, dass Unfälle während eines Klinikaufenthalts von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt sind. Ob auch PKV-Versicherte diesen Anspruch haben, hat kürzlich das Sächsische Landessozialgericht geklärt. mehr ...

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