Halterhaftung bei Beschädigung des eigenen Kraftfahrzeuges?
Beschädigt ein Autofahrer sein eigenes Fahrzeug beim Rückwärtsausparken eines fremden Pkw, muss er für seinen Sachschaden grundsätzlich selbst aufkommen. Das hat der BGH mit Urteil vom 12.01.2021 - VI ZR 662/20 entschieden.
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