Die AGB-Erklärungsfiktion bei Schweigen ist tot
Jahrzehntelang wurde die sogenannte „Erklärungsfiktion“ in Versicherungsmaklerverträgen rechtlich nicht beanstandet. Heißt: Ein Schweigen des Kunden war ausreichend, wenn es darum ging, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anzupassen. Wegen eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs ändert sich das nun. Rechtsanwalt Stephan Michaelis erklärt, worauf Makler jetzt achten sollten.
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