Alkohol am Lenker: harte Strafen drohen
Wer – etwa bei einer geselligen Veranstaltung – beabsichtigt, auch Alkohol zu sich zu nehmen, tut gut daran, nicht mit seinem Auto anzureisen. Stattdessen kann es sich anbieten, das Fahrrad zu nutzen, denn hier gelten in Sachen Alkohol deutlich laxere Regeln. Wer allerdings mit einem Blutalkoholgehalt von über 1,6 Promille das Fahrrad nutzt, kann mit harten Konsequenzen rechnen. Gegebenenfalls droht sogar ein Fahrrad-Fahrverbot. Eine entsprechende Entscheidung fällte das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße mit Urteil vom 12.8.2020 (Az. 1 K 48/20.NW).
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