Wenn der Arbeitgeber den Lohn zu spät zahlt
71,45 € niedriger fiel das monatliche Elterngeld einer zahnmedizinischen Arbeitnehmerin aus, weil der sie beschäftigende Zahnarzt ihr Gehalt zu spät überwiesen hatte. Dafür muss der Arzt haften, befand das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am 27.5.2020 (Az. 12 Sa 716/19).
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