Verkehrsunfall mit Luxusfahrzeug - Was gilt für die Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten?
Grundsätzlich darf im Haftpflichtschadenfall ein typengleiches Luxusfahrzeug als Ersatz angemietet werden. Das gilt aber nicht schrankenlos. Einem Geschädigten kann es zugemutet werden, für kurze Zeit auf eine Luxusausstattung, das Prestige und/oder die besondere Fahrfreude eines Sportwagens zu verzichten, wenn ein typengleiches Fahrzeug nur für eine besonders hohe Miete erhältlich ist. Das hat das OLG Celle mit Urteil vom 25.11.2020 - 14 U 93/20 entschieden.
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