Straßenbaum stürzt auf Auto - Versäumnis der Kommune?
Zur Abwehr der von Straßenbäumen ausgehenden Gefahren müssen diejenigen Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich und zumutbar sind. Bloße Sichtkontrollen reichen nicht aus, wenn Anzeichen vorliegen, die auf eine weitere Gefahr durch den Baum hinweisen. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 30.10.2020 - 11 U 34/20) entschieden.
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