Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall - Keine Pauschalisierung anhand von Vergleichsfällen
Die Höhe eines Schmerzensgeldanspruchs wegen des bei einem Verkehrsunfall erlittenen Personenschadens richtet sich grundsätzlich nach den Umständen des konkreten Einzelfalles. Beansprucht ein Geschädigter ein höheres als das ihm zugesprochene Schmerzensgeld, kann er sich deshalb nicht pauschal auf Vergleichsfälle berufen. Das geht aus einem Urteil des OLG München vom 29.07.2020 - 10 U 2287/20 hervor.
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