Provisionsabgabe nur mit Versicherer zusammen
Ein Vergleichsportal wollte mit seinen Kunden Vereinbarungen zur Herausgabe von Provisionen treffen und die BaFin daran hindern, das Geschäftsgebaren als grundsätzlich rechtswidrig einzuordnen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte dazu eine klare Meinung.
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