Profihandball: Meniskusschaden als Berufskrankheit anerkannt
Unter bestimmten Bedingungen können solche Knieschäden von der gesetzlichen Unfallversicherung der sportlichen Tätigkeit angerechnet werden. Dies hat kürzlich das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Urteil ausgeführt. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH