PKV: Kein Rechtsanspruch eines Versicherten auf Einschreiten der BaFin
Die Wirksamkeit von Prämienerhöhungen in der PKV ist ausschließlich vor den Zivilgerichten zu prüfen. Deshalb hat ein PKV-Versicherter keinen Rechtsanspruch darauf, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rechtsverbindlich feststellt, dass ein für den Versicherer tätiger Treuhänder nicht unabhängig ist. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 11.02.2021 - 7 K 3632/19.F entschieden.
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