Einwurf eines Autoschlüssels in Briefkasten der Kfz-Werkstatt - Grob Fahrlässig?
Wirft ein Werkstattkunde am Abend vor einer vorgesehenen Reparatur seinen Autoschlüssel in den Briefkasten der Werkstatt ein, ist die Frage, ob dies als grob fahrlässig zu bewerten ist, nach den Umständen des Einzelfalles zu beantworten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 14.10.2020 - 13 O 688/20 entschieden.
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