Bundessozialgericht: Kein Anspruch der Hinterbliebenen eines Vorstandsmitglieds gegen Berufsgenossenschaft
Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind keine Beschäftigte im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB). Demnach sind sie auch nicht gesetzlich unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 15.12.2020 - B 2 U 4/20 R entschieden.
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