Bundesfinanzhof lässt Betriebsrente durch Entgeltumwandlung bei Ehegatten zu
Arbeitnehmer haben seit 2002 einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung in Höhe von mindestens vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Davon wird auch in vielen Betrieben rege Gebrauch gemacht. Mit dieser für die Praxis wichtigen Frage hatte sich der Bundesfinanzhof zu befassen (BFH, Urteil vom 28. Oktober 2020, Az.: X R 32/18).
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