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BGH erklärt Klausel der Arag für unwirksam

Der BGH die Rechte der Versicherten gestärkt und eine Klausel in Rechtsschutzversicherungen der ARAG für teilweise unwirksam erklärt. Diese hatte den Versicherungsschutz eingeschränkt. Durch das Urteil haben Arag Rechtsschutzkunden nun auch nachträglich noch die Möglichkeit, Versicherungsschutz für bereits begonnene oder beendete Rechtsstreitigkeiten zu erhalten. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. The post BGH erklärt Klausel der Arag für unwirksam appeared first on Finanznachrichten auf Cash.Online.

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