Betriebliche Altersvorsorge: Kapitalauszahlung nach Fünftelregelung begünstigt?
Der BFH meint: Zwar liegt eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit vor, da die früheren Beitragszahlungen einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfassen. Aber: Erforderlich für die Anwendung der Fünftelregelung ist neben der »Zusammenballung von Einkünften« zusätzlich die »Außerordentlichkeit« dieser Einkünfte.
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