Arztpraxis schuld: Versicherter darf nicht bestraft werden
Der dritte Senat des Bundessozialgerichts (BSG) entschied am 26.3.2020: Wenn der behandelnde Arzt kurzfristig Untersuchungstermine verschiebt und dadurch die weitere Arbeitsunfähigkeit verspätet festgestellt wird, darf das nicht zulasten der Versicherten gehen.
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