Anzeigepflicht: Versicherungsnehmerin muss sich Fehlverhalten der Maklerin anrechnen lassen - Praxis - Versicherungsbote.de
Ein Versicherungsnehmer macht im Antrag korrekte Angaben - steht aber dennoch ohne Versicherungsschutz da, weil diese Angaben von einem Makler falsch an den Versicherer übertragen werden und der Versicherer wegen Verletzung der Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktritt. Von einem solchen Fall berichtet aktuell Rechtsanwalt Stephan Michaelis. Das Fehlverhalten lag bei einer Versicherungsmaklerin: der Rechtsstreit zeigt auch die Tücken von Online-Anträgen.
Weiterlesen auf: Versicherungsbote