Abrechnung fiktiver Reparaturen bleibt erlaubt
Will ein Kunde nach einem Kfz-Haftpflichtschaden die Reparaturkosten an seinem Fahrzeug fiktiv in Höhe des Gutachtens abrechnen, braucht er keinen Nachweis darüber vorzulegen. Eine OLG-Entscheidung ist gut für die Verbraucher, aber problematisch für die Werkstätten.
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