Zum Versicherungsfall im Steuer-Rechtsschutz
Versicherungsfall in der Steuer-Rechtsschutzversicherung ist der Erlass des vom Versicherungsnehmer angefochtenen Steuerverwaltungsaktes. Dieser muss dem Versicherungsnehmer innerhalb des versicherten Zeitraums zugegangen sein. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27.11.2020 - 8 U 2967/20 entschieden.
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