Wenn die Gesundheitsfragen des Versicherers nicht konkret genug sind
Die „spontane Anzeigeobliegenheit“ ist und bleibt in der Versicherungsbranche juristisch gesehen ein „heißes Eisen“. Denn in der Vermittler-Praxis stellt sich relativ häufig die Frage, was denn nun in einem Versicherungsantrag – unaufgefordert – anzugeben ist. Ein aktuelles Urteil hierzu, präsentiert der Hamburger Rechtsanwalt Björn Jöhnke in seinem Gastbeitrag.
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