Versicherungsberater – Gefangen in der Begriffswelt
Früher war die Welt noch einfach und in Ordnung. Versicherungsberater hatten ihr Nischendasein im Rechtsberatungsgesetz, Versicherungsvermittler ihr HGB. Versicherungsberater benötigten für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis und mussten dafür Eignung und Sachkunde in einem Gespräch mit einem Richter des zuständigen Landgerichts nachweisen. Eigentlich eine Farce. Doch hielten sich einige (nicht die Mehrheit) für etwas Besseres im Vergleich zu Versicherungsvermittlern, die ihr profanes Geschäft ohne Zugangsvoraussetzungen betreiben konnten, und mussten sich über Aufwand und Niveau ihrer Qualifikation in Gazetten der Versicherungspresse ausführlich auslassen.
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