Versicherten steht Rückerstattung von Reiseversicherungen zu
Im vergangenen Jahr sind aufgrund der Corona-Pandemie viele bereits gebuchte Urlaube ins Wasser gefallen. Das Geld dafür gab es in der Regel zwar zurück – wer aber zusätzlich eine Reisekranken-, Reisegepäck- oder Reiseabbruchversicherung abgeschlossen hatte, kann sich auch dieses Geld rückerstatten lassen, wie nun der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mitteilte.
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