Verkehrsstraftat mit drei gravierenden Folgen
Wer eine Verkehrsstraftat begeht, muss mit harten Strafen rechnen, in der Regel auch mit dem zeitweisen Entzug des Führerscheins. Wenn dann noch der Job am Führerschein hängt, folgt die zweite Strafe auf der Stelle: der Jobverlust. Doch damit nicht genug! In der Regel folgt dann noch Strafe Nr. 3: Eine zeitweise Sperre des Arbeitslosengeldes durch die Arbeitsagentur.
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