Unfall mit Kfz-Gespann: Wer haftet für den tschechischen Hänger?
Seit vergangenem Jahr ist die Haftung für Kfz-Anhänger und Zugmaschinen wieder leicht verständlich geregelt (AssCompact berichtete). Seit dem 17.07.2020 haftet bei Unfällen mit Kfz-Gespannen wieder ausschließlich der Halter des Zugfahrzeugs. Es sei denn, der Anhänger hat sich gefahrenerhöhend auf das Unfallgeschehen ausgewirkt. Unter diesen Umständen kann ausnahmsweise auch der Halter des Anhängers zumindest anteilig haftbar gemacht werden.
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