Kfz-Versicherung: Konsequenz einer Verweigerung der Auslesung von Fahrzeugdaten nach einem Verkehrsunfall
Ein Versicherungsnehmer, der nach einem Verkehrsunfall verhindert, dass der Fahrzeugdatenspeicher zur Unfallrekonstruktion ausgelesen wird, verletzt seine vertraglichen Obliegenheiten gegenüber dem Kfz-Kaskoversicherer, der ihn dazu aufgefordert hat, die Datenauswertung zu ermöglichen. Das geht aus einem Beschluss des OLG Köln vom 08.07.2020 - 9 U 111/20 hervor.
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