Kein Beitragszuschuss für deutsche Rentner zur ungarischen Krankenversicherung
Der Bezieher einer deutschen Altersrente, der in Ungarn lebt und dort (gesetzlich) krankenversichert ist, hat nach einem Urteil des LSG Baden-Württemberg keinen Anspruch auf einen Beitragszuschuss nach § 106 Abs. 1 Satz 1 SGB VI und auch keinen Anspruch auf eine Zulage entsprechend § 249a SGB V.
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