Forderung nach Rückabwicklung stellt Rechtsmissbrauch dar
Formale Mängel eines Versicherungsvertrags geltend zu machen, um eine Rückabwicklung herbeizuführen, kann Rechtsmissbrauch darstellen. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des BGH hervor. In dem Fall hatte ein Versicherer fälschlicherweise behauptet, er gehöre keinem Sicherungsfonds an.
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