BU-Versicherung: Obliegenheiten im Nachprüfungsverfahren
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bleiben die Mitwirkungs- und Untersuchungsobliegenheiten des Versicherungsnehmers im Nachprüfungsverfahren trotz fehlender Bedingungsanpassung an das VVG 2008 bestehen. Das geht aus einem Beschluss des OLG Hamm vom 06.08.2020 - 20 U 89/20 hervor.
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