Versicherungsvertragsgesetz soll geändert werden
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorgelegt. Der Referentenentwurf sieht eine Neugestaltung der gesetzlichen Musterwiderrufsinformation vor, die in der Anlage zum VVG enthalten ist. Das Ministerium reagiert mit diesem Schritt auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach sogenannte Kaskadenverweise nicht den Vorgabe der EU-Verbraucherkreditrichtlinie entsprechen.
Weiterlesen auf: AssCompact