Unfallkosten als Werbungskosten geltend machen
Dichter Schneefall, glatte Straßen und in Gedanken noch oder schon bei der Arbeit: Ein Unfall ist da schnell passiert. Falls Sie die Kosten nicht vom Arbeitgeber ersetzt bekommen, dürfen Sie in Ihrer Steuererklärung Werbungskosten geltend machen!
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