Touchscreen-Bedienung im Kfz möglicherweise grob fahrlässig
Ein Urteil für alle Autofahrer und KFZ-Versicherer. Jeder weiß, Telefonieren am Steuer ist strafbar, doch wie sieht es mit der Bedienung eines Touchscreens aus; ein Gericht hat das nun entschieden.
Weiterlesen auf: Versicherungswirtschaft-heute