Steuer: Fünftelregelung bei Auflösung von Altersvorsorge?
Niemand möchte seine ersparten Gelder mit dem Finanzamt teilen. Das gilt auch bei Kündigung von Altersvorsorgeverträgen. Bekommen Arbeitnehmer nach Auflösung ihrer Direktversicherung eine Einmalzahlung, ist diese möglicherweise nach der Fünftelregelung zu besteuern. Entscheidend ist, ob es sich bei der Auszahlung um einen atypischen Vorgang handelt. Jeder Beratende in der Finanzbranche sollte wissen, was für eine steuerliche Besserstellung nötig ist.
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