Offenlegungsverordnung gilt nicht für 34f-Vermittler
Bislang herrschte Unsicherheit darüber, ob Finanzanlagenvermittler unter die Vorschriften der EU-Offenlegungsverordnung fallen. Auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE hat sich das Bundesfinanzministerium nun eindeutig geäußert: Gewerbliche Finanzberater sind nicht betroffen.
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