Müssen Entwicklungsstörungen von Kindern angegeben werden? - Pfefferminzia.de
Bei einem Kind wird eine Entwicklungsstörung festgestellt, die die Kriterien eines Pflegefalls erfüllt. Die Eltern wollen daraufhin Leistungen aus der Pflegetagegeldversicherung, die sie für das Kind abgeschlossen haben. Der Versicherer verweigert die Zahlung und wirft den Eltern arglistige Täuschung vor. Wer hat Recht? Das musste das OLG Celle entscheiden. Über das Urteil berichtet Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke in seinem Gastbeitrag.
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